Veranstaltung: | BJV 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Anträge |
Antragsteller*in: | Bundesvorstand (dort beschlossen am: 03.05.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.05.2024, 19:39 |
A6: Ergänzung zum Vegan-Antrag aus 2023
Antragstext
Die BUNDjugend erstattet grundsätzlich nur noch Kosten für Produkte
frei von tierischen Erzeugnissen (vegan).
Ausnahmen:
- Kosten die vor dem Beschluss auf der Bundesjugendversammlung
26.05.23 entstanden sind.
- Veranstaltungen, bei denen die BUNDjugend nicht selber als
Einkäuferin auftritt (zum Beispiel Repräsentationstermine) und der
Erwerb von veganen Lebensmitteln vor Ort nicht möglich ist.
- Auch wenn vegane Verpflegung besonders inklusiv bezüglich Kultur
ist, sind ungünstige Kombinationen von Allergien und
Unverträglichkeiten denkbar, die für Betroffene zu erheblichen
Einschränkungen in der Verpflegung führen könnten. Selbstverständlich
ist auf solche seltenen Härtefälle wie sonst auf andere besondere
Bedürfnisse auch auf Wunsch der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
- Interkulturelle Veranstaltungen.
**- Wenn es keine vergleichbare Alternative gibt.**
- Bei besonders begründeten Einzelfällen muss Rücksprache mit dem*der
Finanzbeauftragten des Bundesvorstandes gehalten werden.
Begründung
Der Antrag ist eine Ergänzung aus dem erstem Praxisjahr der komplett veganen BUNDjugend. In diesem Jahr ist uns leider vor Augen geführt worden, was wir schon lange wissen: Deutschland ist noch nicht vegan-freundlich. Dadurch sahen sich Aktive und Hauptamtliche mit der Regelung für ihre BUNDjugend Tätigkeiten nur noch Veganes zu kaufen vor große Herausforderungen gestellt, da nicht jeder Bahnhof und jeder Stadt gesunde vegane Optionen bietet. Deshalb sehen wir es als unabdingbar an, die Regelung so anzupassen, dass in Einzelfällen eine ehrenamtsfreundliche Abrechnung möglich ist, da wie im Kassenbericht zu sehen, das Einhalten oft nicht möglich war. Dabei ist es uns wichtig zu betonen, dass wir selbstverständlich für eine tierqualfreie, klimafreundliche, biodiversitätsfördernde und barrierearme Ernährung einstehen.
Folgend sollen einzelne Probleme nochmal hervorgehoben werden: Durch die Regelung wurde unsere ehrenamtlich durchgeführte Sitzungsplanung- und durchführung schwieriger. Als Bundesvorstand ist es uns ein Anliegen auch Termine im ländlichen Raum und Kleinstädten wahr zu nehmen oder Sitzungen dort durchzuführen. Um dennoch angemessenes veganes Essen zu bekommen, waren wir im vergangenen Jahr vermehrt in Unterkünften mit Selbstverpflegungsoption untergebracht. Das bedeutet allerdings mehr Organisationsaufwand, Stress und letztendlich weniger Zeit auf den Sitzungen. Ebenso können die diversen vertretenen Essensbedürfnisse nicht alle erfüllt werden, was auf Dauer zu Frustration führt. Aus einer anti-klassistischen Perspektive heraus ist es außerdem problematisch Menschen vorzuschreiben, was sie zu essen haben, da diese Entscheidung nicht nur von Moral abhängt, sondern auch von Wissen und Zeit. Als weiteres Problem kamen auf die Vorstände erhöhte Mehrausgaben zu. Wer auf längeren Reisen unterwegs ist, kann sich nicht immer vorher etwas vorbereiten. Da es in vielen Bäckereien Deutschlands als vegane Option nur eine Brezel oder unbelegtes Brötchen gibt, musste immer wieder zur vegetarischen, aber vollwertigen Option gegriffen werden, die dann nicht abrechenbar war. Abrechenbar war eine solche „Notlage“ dann, wenn es nach geltender Regel mit dem Finanzvorstand abgesprochen war, was ebenfalls zu erhöhtem Stress durch kurzfristiges Anfragen und Telefonieren führte. Diese Probleme soll die zusätzliche Ausnahme angehen.